Wie hoch sind die Sätze unserer Praxis?
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haben wir selbstverständlich einen Preisaushang in unserer Praxis, den Sie jederzeit einsehen können. Verraten möchten wir an dieser Stelle nur, dass wir, obwohl wir unsere Behandlungstermine für Krankengymnastik generell erheblich länger als die von den Krankenkassen vorgeschriebenen 15 Minuten sind, die Möglichkeit zur Berechnung des 2,3-fachen VdAK-Satzes nicht annähernd ausschöpfen.
Versicherte des öffentlichen Dienstes müssen in unserer Praxis keine unzumutbaren Eigenbeteiligungen an ihren Behandlungskosten befürchten, da wir Ihnen lediglich etwa den Beihilfesatz zzgl. eines geringen Aufschlages berechnen. Ihr Zuzahlungsanteil bewegt sich etwa in der Größenordnung, welche gesetzlich versicherte Patienten bei der gleichen Verordnung für ihre Rezeptgebühren aufzuwenden haben. Für therapiebegleitende Maßnahmen (Fango, Eisbehandlung etc.) berechnen wir keinen Aufschlag auf die Beihilfetarife.