AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Physiosports Karlsfeld für gesetzlich versicherte Patienten 

Bitte bringen Sie vor dem ersten Termin Ihre Arztberichte, Röntgen-, MRT-, CT-Bilder, OP- und  Arztberichte mit, diese helfen uns, Sie spezifisch und umfassend zu befunden und zu behandeln.

So sparen wir wertvolle Therapiezeit, denn der Therapeut erhält von Ihnen dadurch vorab schon die meisten Informationen, und kann sich beim ersten Behandlungstermin vorwiegend auf die „Patientenaufklärung“ und die Behandlung konzentrieren.

 

Die gesetzliche Zuzahlung zu Ihrem Rezept beträgt 10€ plus 10 % des Rezeptwertes, den genauen Betrag teilen wir Ihnen bei der Aufnahme mit.

 

Der Behandlungsbeginn hat bei den gesetzlichen Krankenkassen innerhalb 14 Kalendertagen zu erfolgen.

Rezeptänderungen sind nur VOR Beginn der Behandlung möglich. Bitte bringen oder faxen Sie uns Ihre Verordnungen schnellstmöglich zu, damit wir bis zum Beginn der Behandlung die evtl. notwendige Korrektur vom Arzt vorliegen haben.

Die Anzahl pro Woche wird vom Arzt festgelegt und ist verbindlich. Nach 14 Kalendertagen Unterbrechung benötigen Sie eine Unterbrechungsbescheinigung vom Arzt um die Therapie fortsetzen zu können.

Termine/Absagen

Bitte wählen Sie die Termine so, dass Sie die Zeiten auch wirklich einhalten können. Sollten Sie einmal absagen müssen, beachten Sie bitte folgendes:

- dass Sie unsere Planung vereinfachen, je früher Sie absagen.

- bis 24 Stunden an Werktagen vor Termin können Sie gebührenfrei absagen, Montagstermine müssen Freitag abgesagt werden.

 

- senden Sie uns kurzfristige Absagen (auch am Wochenende)  per Email www.physio-wellness-karlsfeld.de und sprechen uns in diesem Fall  zusätzlich bitte auf den Anrufbeantworter: 08131-92391, so besteht die Möglichkeit die Termine evtl. noch vergeben zu können.

- natürlich werden  wir Sie so früh wie möglich informieren, falls eine Behandlungsabsage durch uns erfolgen muss.

 

- für den Fall dass ein Termin ohne oder durch nicht rechtzeitige Absage entfällt, stellen wir Ihnen nach § 615 BGB privat eine Ausfallgebühr  in Höhe des Krankenkassenbetrages  der aktiven Behandlungskosten  in Rechnung. Dadurch kann die entfallene Behandlung nachgeholt werden. Unterschriften für nicht wahr genommene Termine ist Abrechnungsbetrug und verstößt gegen die Rahmenverträge mit den Kassen.

 

- wir bemühen uns die Terminlücke wenn möglich zu schließen, damit der vorgenannte Betrag nicht fällig wird.

 

 

! Denken Sie bitte daran, im Auto die  Parkuhr einzustellen! (kostenfreie Parkzeit: 4 Stunden)

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